Mitgliedschaften und aktuelle Jahresbeiträge:

  • Ordentliches Mitglied kann jede Einzelperson werden. Der Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr beträgt 50,-€.

  • In Ausbildung befindlichen ordentlichen Mitgliedern gewähren wir eine kostenlose Mitgliedschaft.

  • Außerordentliche Mitglieder können juristische Personen ohne Gewinn orientierung, wie wissenschaftliche Institute, Behörden und Verbände werden. Außerordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 75,-€.

  • Korporative Mitglieder können alle übrigen juristischen Personen werden, wie z.B. Industrie- unternehmen und andere Firmen. Kleine Firmen (bis 3 Mitarbeiter) zahlen 125€ im Jahr. Die anderen korporativen Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 300,-€.

  • Wenn das Unternehmen, in dem Sie tätig sind, bereits korporatives Mitglied in der DHyG ist, können Sie als Einzelperson Zusatzmitglied werden.
    Der Jahresbeitrag beträgt 35€.


Der Jahresbeitrag ist jeweils zu Beginn des Kalenderjahres fällig. Sie können der DHyG eine Einzugs ermächtigung erteilen. Der Jahresbeitrag für das laufende Jahr wird in der Regel bis zum 31. März von dem von Ihnen benannten Konto eingezogen.

Aufnahmeantrag

Wir freuen uns, dass Sie Mitglied der Deutschen Hydrographischen Gesellschaft e. V. werden möchten.

Aufgabe und Ziel der Gesellschaft sind die Pflege der wissenschaftlichen und der ange wandten Hydrographie und der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet sowie die fachliche Förderung der in der Hydrographie Tätigen und des Berufsnachwuchses.

Personenbezogene Daten werden vom Verein entsprechend der gesetzlichen Vorschriften, z.B. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ausschließlich im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses und des Vereinszwecks erforderlichen Umfang erhoben, gespeichert und verwendet.

Ich beantrage hiermit die






Der Antrag auf Mitgliedschaft wird dem Vorstand zur Zustimmung vorgelegt. Danach erhält der Antragsteller die Aufnahme bestätigung. Die Mitgliedschaft tritt in Kraft, wenn der Aufnahmebestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.


* Wenn Sie sich noch in der Ausbildung befinden und eine ordentliche Mitgliedschaft beantragen, tragen Sie hier bitte die Ausbildungsstätte und das voraussichtliche Ende der Ausbildung ein.

Ein Nachweis über die Ausbildung/Studium ist jährlich vom Antragssteller bei der Geschäftsstelle einzureichen.

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